Die zweiten Beta-Versionen von iOS 18.6 und macOS 15.6 sind erschienen – und dieses Mal gibt es nicht nur unauffällige Fehlerbehebungen. Apple hatte zwar mit der ersten Beta in dieser Iteration noch keine sichtbaren Änderungen vorgenommen, aber die jüngste Veröffentlichung bringt einige tiefgreifende Neuerungen, die insbesondere auf europäisches Recht reagieren. Im Fokus stehen dabei die Anpassungen, die Apple aus regulatorischen Gründen vornehmen muss – vor allem im Bereich der App-Distribution, alternativer Zahlungsmethoden und der Öffnung von Systemfunktionen für Drittanbieter.
Diese Entwicklungen betreffen nicht nur das iPhone und den Mac, sondern stellen einen Wendepunkt im Hinblick auf Apples Umgang mit seinem geschlossenen Ökosystem dar. Unternehmen wie Apple sehen sich im Fahrwasser der EU-Gesetzgebung, insbesondere des Digital Markets Act (DMA), gezwungen, Funktionen zu öffnen, die bisher streng kontrolliert wurden. In früheren Versionen von iOS waren schon erste Fortschritte zu sehen, zum Beispiel durch die Einführung alternativer Browser-Engines und App-Marktplätze. iOS 18.6 und macOS 15.6 bringen nun eine weitere Runde von Anpassungen mit sich, die aus regulatorischen Gründen erforderlich sind.
Apple gestaltet diesen Zugang allerdings nicht ohne Widerstand. Das Unternehmen verfolgt vielmehr die Strategie, ein sorgfältig kalibriertes Geflecht aus Regeln, Beschränkungen und technischen Barrieren zu schaffen. Dadurch wird es Drittanbietern erschwert, den App Store durch vollständig gleichwertige Alternativen Konkurrenz zu machen. Apple bleibt auch bei externen Zahlungsmethoden seinem Kurs treu: Obwohl die neuen Schnittstellen technisch verfügbar sind, sind sie mit Bedingungen verbunden, die viele Entwickler und Anbieter wahrscheinlich weiterhin abschrecken.
Die Veröffentlichung liegt zeitlich eng zwischen der WWDC 2025 und dem für den Herbst vorgesehenen Launch der nächsten großen Systemversionen (macOS 16, iOS 19). Die getesteten Betas sind wahrscheinlich die letzten größeren Updates für macOS 15 und iOS 18, um bestehende Systeme an neue gesetzliche Vorgaben anzupassen, bevor die nächste Generation übernimmt. Die zweite Beta kommt also zur rechten Zeit und ermöglicht einen detaillierten Einblick, wie Apple versucht, das Gleichgewicht zwischen der Erfüllung regulatorischer Anforderungen und seinem eigenen Geschäftsmodell zu finden.
Ausgeweitete Hilfe für alternative App-Marktplätze
Apple geht mit iOS 18.6 und macOS 15.6 einen Schritt weiter in der Öffnung seines Ökosystems für alternative App-Marktplätze, die bereits begonnen wurde. Diese Entwicklung ist eine unmittelbare Antwort auf den Digital Markets Act der EU, der marktbeherrschende Plattformanbieter dazu verpflichtet, Nutzer:innen mehr Auswahlmöglichkeiten bei der App-Installation zu bieten. iOS 17.4 legte bereits erste Grundlagen für sogenannte „alternative Distributionskanäle“, während iOS 18.6 nun einen bedeutenden Fortschritt in dieser Hinsicht darstellt.
In der neuen Beta-Version ermöglicht Apple erstmals eine wesentlich vereinfachte Registrierung für alternative App-Marktplätze. Anbieter solcher Plattformen müssen zwar weiterhin bestimmte technische und sicherheitsrelevante Anforderungen erfüllen, aber die zuvor kritisierte Hürde durch langwierige Zertifizierungsverfahren wurde laut Apple „verfahrensoptimiert“. Das heißt: geringerer Zeitaufwand, transparentere Richtlinien und besser kalkulierbare Kosten.
Ein sehr wesentlicher Aspekt ist die Installation der App außerhalb des App Stores. iOS 18.6 erlaubt Sideloading nun erstmals unter bestimmten Bedingungen, nachdem Apple es in der Vergangenheit kategorisch abgelehnt hatte. Apps können von Nutzer:innen direkt auf ihren Geräten installiert werden, wenn sie aus zugelassenen Marktplätzen stammen, die eine Genehmigung von Apple besitzen und eine Sicherheitszertifizierung durchlaufen haben. Apple nennt dieses Verfahren „kontrolliertes Sideloading“.
Apple erweitert auch auf dem Mac die Möglichkeiten. Zwar war macOS traditionell offener als iOS, doch mit der Version 15.6 gibt es neue APIs, die eine tiefere Integration alternativer App-Verwaltungen ermöglichen. Mit diesen APIs ist es etwa möglich, Sicherheitsrichtlinien für Downloads zu automatisieren oder App-Bundles granularer Berechtigungen zu unterziehen. Apple hebt hervor, dass damit die Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit alternativer Marktplätze verbessert werden soll.
Trotz dieser Maßnahmen bleibt die Kontrolle bei Apple. Beispielsweise ist es für alternative Marktplätze untersagt, Apps mit Inhalten anzubieten, die Apple zufolge „grundlegend gegen geltende Richtlinien“ verstoßen – selbst wenn diese Richtlinien nicht immer mit dem EU-Recht übereinstimmen. Trotzdem bedeutet die Öffnung für Drittanbieter einen Paradigmenwechsel: Apple gibt Kontrolle ab, auch wenn es den Rahmen dafür selbst festlegt.
Neue Schnittstellen für alternative Zahlungsweisen
Die Einführung erweiterter Schnittstellen für alternative Bezahlmethoden innerhalb von Apps ist ein weiterer zentraler Bestandteil von iOS 18.6 und macOS 15.6. Apple gestattete die Verwendung externer Zahlungssysteme in Europa bereits in früheren Versionen unter bestimmten Bedingungen, aber das aktuelle Update bringt wesentliche Neuerungen mit sich.
Die External Purchase API 2.0 bildet den Mittelpunkt, sie ist in der zweiten Beta-Version dokumentiert und kann verwendet werden. Mit dieser API können App-Entwickler eigene Zahlungsabwicklungen innerhalb von Apps vornehmen – entweder durch das Weiterleiten auf eine externe Seite oder durch native In-App-Komponenten. Es besteht nun, anders als bei vorherigen Implementierungen, nicht mehr die Pflicht, Nutzer:innen während des Zahlungsprozesses über Apples eigene Gebührenstruktur zu informieren. Ein allgemeiner Hinweis auf mögliche Risiken bei externen Zahlungen reicht jedoch aus.
Auch für macOS 15.6 werden entsprechende Erweiterungen bereitgestellt. Es ist Entwicklern von Mac-Software jetzt möglich, alternative Zahlungsmethoden in ihre Programme zu integrieren, ohne dafür separate Dialoge für Transaktionen verwenden zu müssen. Das ermöglicht reibungslosere Erfahrungen und eine bessere Einbindung externer Zahlungsdienstleister wie Stripe, Adyen oder PayPal. Apple fordert jedoch weiterhin eine Kontrolle der Anbieter und die Einhaltung festgelegter Sicherheitsstandards.
Für zahlreiche Entwickler stellt dies eine erhebliche Entlastung dar. Das Umgehen von Apples In-App-Kaufsystem schafft neue Möglichkeiten für Preisgestaltungen und verringert die Abhängigkeit von dem Umsatzanteil, den Apple bei App-Store-Transaktionen einbehält (15–30%). Zugleich bestehen weiterhin erhebliche administrative Anforderungen: Anbieter sind verpflichtet, ihre Zahlungsdienstleister selbst zu zertifizieren und quartalsweise Prüfberichte zur Transaktionssicherheit einzureichen.
Apple argumentiert, dass die neuen Regeln dazu dienen, die Verbraucher:innen und die Integrität des Systems zu schützen. Kritiker werfen dem Unternehmen vor, eine faktische Abschreckungspolitik zu betreiben, indem es komplexe Anforderungen stellt. Ob externe Zahlungsmodelle in der Praxis erfolgreich sein werden, ist ungewiss. Es steht jedoch fest, dass Apple regulatorisch bedingte Pflichten technisch umsetzt – wenn auch auf eigene Weise.
Steuerung des Standardbrowsers neu festgelegt
Auch im Hinblick auf den Umgang mit Standardbrowsern richten sich iOS 18.6 und macOS 15.6 nach den Vorgaben des Digital Markets Act. Mit dem Update haben Nutzer:innen erstmals die Option, beim ersten Start des Geräts oder nach einem Reset Browser außer Safari dauerhaft als ihren primären Webclient festzulegen.
Es ist nun vorbei, dass Safari bei vielen Systemaktionen automatisch priorisiert wurde, selbst wenn ein anderer Standardbrowser ausgewählt war. Beim ersten Start des neuen Builds von iOS 18.6 fragt das System nun ausdrücklich nach der bevorzugten Browserwahl. Die Auswahl kann später über die Systemeinstellungen vollständig und ohne Einschränkungen angepasst werden.
Außerdem wird die bisherige Verpflichtung aufgehoben, dass alternative Browser auf WebKit – der eigenen Browser-Engine von Apple – basieren müssen. Nun können Entwickler auch vollständig eigenständige Browser-Engines wie Chromium oder Gecko nutzen. Die Vorbereitung für diese Änderung fand bereits mit iOS 17.4 statt, aber sie wird für alle Nutzer:innen in der EU erst mit iOS 18.6 verbindlich.
Auch macOS 15.6 bringt diese Neuerungen auf den Desktop. Obwohl die Verwendung anderer Browser dort nicht so stark limitiert war wie unter iOS, wurde nun auch dort die Verwaltung des Standardbrowsers überarbeitet und bietet verbesserte Auswahlmöglichkeiten. Darüber hinaus bekommen Entwickler neue APIs, mit denen sie ihre Browser stärker im System verankern können, wie bei der Link-Übergabe aus nativen Apps.
Diese Maßnahmen werden von der EU als Fortschritt für Wettbewerb und Nutzerautonomie begrüßt. Im Gegensatz dazu kommuniziert Apple die Änderungen zurückhaltend, ohne großflächige Werbung, jedoch mit umfangreicher Dokumentation im Entwicklerportal. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Marktanteil von Safari auf iOS und macOS in Zukunft entwickeln wird.
Optimierter Zugriff auf NFC-Interfaces bei iOS
Eine der meist geforderten Funktionen von Drittanbietern in der EU ist der erweiterte Zugriff auf die NFC-Schnittstelle des iPhones. Apple erfüllt diesen Anspruch nun zum Teil mit iOS 18.6. Das System gestattet Drittanbieter-Apps erstmals offiziell die Verwendung der Near Field Communication. Dies betrifft vor allem Zahlungsdienste, Fahrkartenlösungen und Zugangssysteme.
Bisher war der Zugang über NFC sehr limitiert. Nur eine Handvoll autorisierter Anwendungen, darunter Apple Pay oder spezielle ÖPNV-Apps, war es gestattet, die Schnittstelle vollständig zu verwenden. Dies ändert sich mit der zweiten Beta von iOS 18.6: Apple hat eine neue API herausgebracht, die es Drittanbietern ermöglicht, NFC-Tags auszulesen und mit ihnen zu interagieren – ohne dass Apple Pay dazwischen geschaltet ist.
Dies ist insbesondere für Banken und Zahlungsdienstleister von Bedeutung, da sie nun eigene kontaktlose Zahlungsmethoden einführen können. Die neue „Tap-to-Authenticate“-Funktion erlaubt es, Debitkarten direkt über NFC auszulesen und in Apps zu bestätigen. Damit ist es auch möglich, Schlüssel- und Zugangssysteme in Hotels oder Firmen auf iPhones zu verwenden, ohne dass man auf Apples proprietäre Lösungen angewiesen ist.
Es bleiben jedoch bestimmte Einschränkungen bestehen. Um die NFC-API verwenden zu können, ist nach wie vor eine Erlaubnis von Apple erforderlich. Darüber hinaus dürfen sicherheitskritische Funktionen – wie das Einrichten von Kreditkarten oder biometrisch geschützten Identitätsnachweisen – nur durch spezielle Partnerschaften durchgeführt werden. Apple weist dabei auf den Schutz sensibler Daten und die Wahrung der Integrität des Systems hin.
Auch im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs dürften die neuen Offenheit positive Auswirkungen haben. Verkehrsverbünde haben nun die Möglichkeit, eigene Methoden zur Ticketprüfung oder Fahrkartenverifikation zu entwickeln, ohne von speziellen Partnerschaften mit Apple abhängig zu sein. Zudem lässt sich die Verwendung von NFC direkt in bereits vorhandene Apps einbauen, beispielsweise zur automatischen Erkennung von Check-ins am Bahnsteig.
Die EU hatte seit vielen Jahren diese Öffnung gefordert. Apple erfüllt mit iOS 18.6 nun teilweise die Anforderungen – auch wenn der vollständige Zugriff auf NFC weiterhin von Apple kontrolliert wird. Für Nutzer:innen in Europa stellt dies jedoch einen erheblichen Fortschritt bei der Auswahl an kontaktlosen Services dar.
Aktualisierte Datenschutz-Hinweise für externe Dienste
Apple verbessert mit der neuen Beta-Version auch den Datenschutz, besonders in Bezug auf die Nutzung externer Dienste. iOS 18.6 und macOS 15.6 bieten eine überarbeitete Darstellung von Datenschutzhinweisen, die bei der erstmaligen Verwendung bestimmter Apps oder Funktionen angezeigt werden.
Besonders betroffen sind Anwendungen, die auf Dienste von Drittanbietern zugreifen oder alternative Zahlungsmethoden, Browser oder App-Stores einbinden. Beim ersten Öffnen dieser Apps erhalten Nutzer:innen eine systemseitige Benachrichtigung über mögliche Datenschutzrisiken. In diesen Hinweisen finden sich Informationen über die Arten von Daten, potenzielle Transfers an Drittstaaten und die Dauer der Datenspeicherung.
Apple führt als Grund für diese Maßnahme gestiegene Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an. Auch der Digital Markets Act verlangt mehr Transparenz hinsichtlich der Datenverarbeitung durch Plattformbetreiber und deren Partner. Apple überschreitet dabei die gesetzlichen Mindestanforderungen und fügt interaktive Elemente zu den Hinweisen hinzu: Nutzer:innen haben die Möglichkeit, auf Wunsch detaillierte Informationen anzuzeigen oder direkt zu den Datenschutzrichtlinien des jeweiligen Anbieters weitergeleitet zu werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz von Nutzer:innen unter 18 Jahren. Sobald die Kindersicherungen aktiviert sind, wird in iOS 18.6 automatisch eine Warnung eingeblendet, wenn eine App externe Inhalte oder Dienste verwendet, die nicht altersgerecht eingestuft sind. Über die Familienfreigabe können Eltern oder Erziehungsberechtigte dann bestimmte Apps direkt sperren oder gezielt freigeben.
In den Systemeinstellungen von macOS 15.6 wird dieses Datenschutzkonzept implementiert. Beim Installieren von Apps aus nicht verifizierten Quellen erscheint dort ein neuer Dialog, der detaillierte Informationen über die Herkunft und die angeforderten Berechtigungen enthält. Nutzer:innen haben auch hier die Möglichkeit, zielgerichtet zu bestimmen, ob sie den Zugriff erlauben oder nicht.
Die neue Datenschutzarchitektur soll neben einer erhöhten Aufklärung auch dazu beitragen, möglichen Missbrauch durch Drittanbieter zu reduzieren. Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass Apple dadurch seine eigenen Dienste begünstigt – da diese Meldungen bei Systemanwendungen wie Safari oder Apple Pay nicht auftauchen. Das neue Modell stellt jedoch einen weiteren Fortschritt in Richtung einer transparenteren Datenverarbeitung im Apple-Ökosystem dar.
Ausgebaute Entwicklerwerkzeuge für EU-spezifische Features
In iOS 18.6 und macOS 15.6 gibt es einen wesentlichen Fortschritt, der die Entwicklung neuer Apps und Dienste betrifft, die speziell auf die Bedürfnisse des europäischen Marktes abgestimmt sind. In der zweiten Beta-Version bietet Apple ein umfangreiches Set neuer Entwicklerwerkzeuge an, das die Integration von regulatorisch erforderlichen Funktionen erleichtern soll.
Das Zentrum bildet das „EU Compliance Toolkit“, ein neues Xcode-Modul, das speziell für die Implementierung von Funktionen wie alternativen Zahlungsmethoden, App-Marktplatz-Integration, Datenschutz-Hinweisen und NFC-Zugriff entwickelt wurde. Es stellt vorgefertigte UI-Komponenten, Beispielcode und Simulationswerkzeuge zur Verfügung, mit denen die neuen EU-spezifischen Funktionen getestet und zertifiziert werden können.
Außerdem wurde die Dokumentation im Developer-Portal von Apple gründlich überarbeitet. Nun stehen Entwickler:innen präzise Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Verfügung, um ihre Anwendungen im Einklang mit der DSGVO und der DMA zu gestalten. Dies betrifft sowohl technische Aspekte, wie die Einbindung von Sicherheitsdialogen oder Berechtigungsanfragen, als auch rechtliche Hinweise zur Präsentation von Informationen für Endnutzer:innen.
Der neue App Store Review Guide für die EU-Zone ist ein weiteres Highlight. Erstmals werden in diesem Leitfaden konkrete Szenarien aufgezeigt, in denen Apple Apps ablehnt oder genehmigt, wenn diese neue Freiheiten nutzen. Dadurch ermöglicht Apple Entwickelnden mehr Planbarkeit und Transparenz, da diese bislang häufig über die Gründe für die Ablehnung ihrer Einreichungen im Unklaren waren.
Zusätzlich beinhaltet macOS 15.6 ein neues Signierungswerkzeug, das für Anwendungen außerhalb des Mac App Store konzipiert ist. Mit diesem Tool kann eine digitale Signatur erstellt werden, die Apples Sicherheitsrichtlinien entspricht, ohne dass die App im offiziellen Store gelistet sein muss. Das ist vorteilhaft für Anbieter von alternativen Marktplätzen oder Unternehmenslösungen.
Das neue Entwicklerpaket demonstriert, dass Apple auf regulatorischen Druck nicht nur mit technischen Barrieren reagiert, sondern auch aktiv Werkzeuge bereitstellt, die eine gesetzeskonforme Umsetzung unterstützen. Dennoch bleibt klar, dass Apple das letzte Wort darüber hat, welche Apps in welchem Umfang genehmigt werden – sei es im App Store oder über alternative Wege.
Modifikationen bei der App-Review und Billigung alternativer Stores
Apple führt mit iOS 18.6 und macOS 15.6 auch umfassende Reformen des App-Review-Prozesses durch, vor allem in Bezug auf alternative App-Marktplätze. Die neuen Bestimmungen sind Maßnahmen zur Einhaltung des Digital Markets Act und sollen sicherstellen, dass Drittanbieter mehr Rechte erhalten, während Sicherheits- und Qualitätsstandards weiterhin beachtet werden.
Der entscheidende Punkt ist die Etablierung eines neuen Genehmigungsverfahrens für alternative App-Stores. Solche Plattformen müssen sich bei Apple registrieren und Anbieter durchlaufen ein mehrstufiges Prüfverfahren. Dies umfasst technische Sicherheitschecks, eine datenschutzrechtliche Prüfung sowie die Verpflichtung, Support- und Rückerstattungsrichtlinien bereitzustellen. Apple bezeichnet dies als „StoreKit External Compliance Program“ und bietet eine eigene Zertifizierungsplattform dafür an.
Die Voraussetzungen für diese Zulassung sind nun detailliert festgehalten und für alle Entwickler:innen zugänglich. Hierzu zählen unter anderem die Verfügbarkeit des Kundenservices, Mechanismen zur Missbrauchsverhütung und ein Mindestmaß an Transparenz bei App-Bewertungen. Ein alternativer Store, der diese Kriterien erfüllt, erhält ein „Signed Distribution Certificate“, das die Installation von Apps auf iPhones innerhalb der EU erlaubt.
Ein besonders umstrittenes Detail: Auch alternative App-Marktplätze müssen einen eigenen Review-Prozess von Apple durchlaufen. Das heißt, Apple kontrolliert zwar nicht die einzelnen Apps, aber die Store-Plattformen regelmäßig – unter anderem durch Stichproben, automatische Scans und verpflichtende Sicherheitsberichte. Bei Regelwidrigkeiten kann Apple die Zertifizierung entziehen oder vorübergehend aussetzen.
Des Weiteren hat Apple die Überprüfungszeiten für Apps, die spezifisch für die EU sind, modifiziert. Nun erfolgt bei Anwendungen, die alternative Zahlungsmethoden oder Browser-Engines verwenden, eine spezielle Prüfung, die im Durchschnitt 2–3 Werktage in Anspruch nimmt – im Vergleich zu etwa 24 Stunden bei herkömmlichen App-Updates. In solchen Fällen bekommen die Entwickler:innen eine erweiterte Rückmeldung, in der konkrete Änderungsanforderungen formuliert sind.
In macOS 15.6 wurde ein entsprechendes Prüfverfahren für Apps integriert, die über Apples Signierungsdienst signiert wurden, jedoch nicht aus dem Mac App Store stammen. Besonderes Augenmerk liegt hier auf der Herkunft der App, ihrer Sandbox-Konformität sowie auf potenziell missbräuchlichem Verhalten.
Diese Änderungen zeigen deutlich, dass Apple zwar einen Teil seiner Kontrolle abgibt, aber dennoch versucht, durch neue Review-Strukturen Einfluss auf die App-Verteilung zu behalten. Damit nimmt das Unternehmen die Rolle eines Gatekeepers ein – auch außerhalb des eigenen Stores – und versucht, regulatorische Öffnungen mit technischen Kontrollmechanismen in Einklang zu bringen.
Einschränkungen aufgrund der Geografie und regionale Verfügbarkeit
Ein Aspekt der Neuerungen in iOS 18.6 und macOS 15.6, der häufig nicht beachtet wird, der jedoch von großer Bedeutung ist, betrifft die regionale Verfügbarkeit der neuen Funktionen. Vielerlei der beschriebenen Anpassungen – wie alternative App-Marktplätze, externe Zahlungsmethoden oder der freie Zugriff auf Browser und NFC – gelten jedoch nur im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Apple fokussiert sich hierbei auf eine genaue Geolokalisierung und die regionale Aktivierung spezifischer Funktionen.
Diese Geolokalisierung beruht hauptsächlich auf den regionalen Geräteeinstellungen, wird jedoch durch weitere Parameter wie die IP-Adresse, SIM-Kartendaten und die Abrechnungsadresse der Apple-ID ergänzt. Nutzer:innen außerhalb der EU, die ihr Gerät beispielsweise manuell auf „Deutschland“ oder „Frankreich“ einstellen, bekommen dadurch nicht automatisch Zugang zu den neuen Funktionen. Apple kontrolliert systematisch den geografischen Zugriff und kann bei einem Verstoß gegen die Regionalgrenzen bestimmte Funktionen deaktivieren.
Dies wird insbesondere bei der Einrichtung alternativer App-Stores evident. Sie sind nur auf Geräten verfügbar, die klar in einem EU-Mitgliedstaat registriert sind. Auch während eines Aufenthalts in der EU (z. B. als Tourist oder Geschäftreisender) ist der Zugriff eingeschränkt, wenn die Apple-ID nicht auf eine europäische Adresse registriert ist. Das gilt auch für die Verwendung externer Zahlungssysteme und die Wahl von Nicht-WebKit-Browsern.
Apple führt an, dass diese Maßnahmen erforderlich sind, um den unterschiedlichen regionalen Gesetzgebungen gerecht zu werden. Die Regelungen, die durch den Digital Markets Act erforderlich werden, gelten letztlich nur im europäischen Raum und nicht weltweit. Zugleich bewahrt sich Apple auf diese Weise vor einer weltweiten Implementierung von Funktionen, die durch regulatorische Vorgaben erforderlich wären und die das Geschäftsmodell des Unternehmens in anderen Märkten gefährden könnte.
Auch für Entwickler:innen ist es notwendig, sich auf diese Einschränkungen einzustellen. Apps, die Funktionen wie alternative Zahlungen oder Browser-Engines nutzen möchten, müssen diese gezielt für den europäischen Markt aktivieren und deutlich kennzeichnen. Im Zuge des Review-Prozesses kontrolliert Apple, ob die betreffende App diese Funktionen nur in den erlaubten Regionen aktiviert. Ein Verstoß kann dazu führen, dass man abgelehnt wird oder nachträglich aus dem Store entfernt wird.
Die Geoverwaltung auf macOS konzentriert sich hauptsächlich auf den Zugang zur App und die Signierungszertifikate. Auch hier gilt: Nur Geräte, die innerhalb der EU aktiviert wurden, können bestimmte systemnahe Funktionen nutzen, wie das Installieren von Software aus alternativen Quellen ohne zusätzliche Warnmeldungen.
Die regionalen Einschränkungen verdeutlichen, dass Apples neue Offenheit nicht als globale Strategie gedacht ist, sondern als eine Antwort auf rechtlichen Druck in bestimmten Regionen. Für Nutzer:innen in der EU ergeben sich dadurch neue Chancen, während außerhalb der Union alles unverändert bleibt. Ob andere Länder ähnliche Bestrebungen verfolgen, wird in den kommenden Monaten und Jahren maßgeblich die weitere Öffnung des Apple-Ökosystems bestimmen.